RS0132583 – OGH Rechtssatz
Im Liquidationsstadium sind wichtige Gründe im Sinn des § 89 GmbHG nicht der Prüfungsmaßstab nach § 15a GmbHG, andernfalls die Beschränkung der Antragslegitimation nach § 89 GmbHG unterlaufen würde.
…beseitigen, nicht aber dazu dienen, Rechtshandlungen der Gesellschaft zu erzwingen (6 Ob 71/19p [ErwGr 2.]; vgl 6 Ob 26/19w [ErwGr 2.2.]; RS0059994 [T4]). Aus der Sicht eines Gläubigers ist ein dringender Bestellungsgrund nur gegeben, wenn ein Anspruch gegen die Gesellschaft wegen Wegfalls aller…
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