JudikaturOGH

RS0132241 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
13. Mai 2025

Betrug verlangt Identität von Getäuschtem und Verfügendem. Hingegen ist es nicht erforderlich, dass der Schaden beim Verfügendem eintritt; Schadensüberwälzung spielt keine Rolle.

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