Betrug verlangt Identität von Getäuschtem und Verfügendem. Hingegen ist es nicht erforderlich, dass der Schaden beim Verfügendem eintritt; Schadensüberwälzung spielt keine Rolle.
…treffen, noch erlitten sie selbst einen (zumindest vorübergehenden) Schaden (US 25 f), weshalb auch bloße (für die Betrugsstrafbarkeit irrelevante) Schadensüberwälzung ausscheidet (RIS Justiz RS0132241, RS0094598 [T2]; Kirchbacher/Sadoghi in WK 2 StGB § 146 Rz 8, 60 und 71; Kert , SbgK § 146 Rz 159…
…StGB § 146 Rz 15, 52) – insgesamt 5.000 Euro übersteigenden Schadens (bei der M* GmbH; vgl dazu im Übrigen RIS Justiz RS0132241, RS0094502; Kirchbacher/Sadoghi in WK 2 StGB § 146 Rz 59) mit hinreichender Deutlichkeit festgestellt und ist solcherart in Ansehung des Angeklagten S…
…Betrug essentiellen Voraussetzung, dass sich die Vermögens-verfügung des Getäuschten unmittelbar schädigend auf dessen oder – wie hier (vgl [zur Tatbestandsmäßigkeit dieser Konstellation] RIS Justiz RS0132241) – eines Dritten Vermögen auswirke. [5] Dieses Vorbringen vernachlässigt den Urteilssachverhalt (vgl aber RIS Justiz RS0099810), nach welchem bereits die Aufgabe der Besicherung der aushaftenden…
…Aus weiterer Kreditaufnahme allenfalls resultierende Schädigung eines Dritten stellt im Übrigen keinen Fall (von der Beschwerdeführerin ersichtlich angesprochener) bloßer Schadensüberwälzung dar (vgl dazu RIS Justiz RS0132241, RS0094502; Kirchbacher/Sadoghi in WK 2 StGB § 146 Rz 60; Kert , SbgK § 146 Rz 283, 300). [13] Der Einwand…
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