RS0132250 – OGH Rechtssatz
Der Revisionsrekurs gegen den Beschluss des Rekursgerichts, mit dem ein Rekurs wegen Verspätung zurückgewiesen wurde, ist einseitig.
…– zeigt der Revisionsrekurs des Antragstellers auf. 2. Das Revisionsrekursverfahren gegen die Zurückweisung des Rekurses ist einseitig (6 Ob 138/18i = RIS-Justiz RS0132250, RS0120614 [T2]; vgl auch RS0120860). 3.1. Die Frist für den Rekurs gegen einen Sachbeschluss im mietrechtlichen Außerstreitverfahren beträgt – abweichend von § 46 Abs…
…auf. 3. Das Revisionsrekursverfahren gegen die Zurückweisung eines Rekurses durch das Rekursgericht ist nach der Rechtsprechung zu § 68 AußStrG regelmäßig einseitig (RS0120614; RS0132250). Die Rechtsprechung zur Zweiseitigkeit des Rechtsmittelverfahrens bei Anträgen nach § 7 Abs 3 EO analog der im streitigen Titelverfahren anzuwendenden Bestimmung des §…
…Rekursgericht nur über die prozessuale Frage der Rechtzeitigkeit des Rekurses entschieden hat; das Revisionsrekursverfahren gegen die Zurückweisung des Rekurses ist daher regelmäßig einseitig (RS0120614 [T2]; RS0132250). 2.2. Der Antragsgegner behauptet unter Vorlage von Bescheinigungsmitteln und unter Bezugnahme auf die Einvernahme seines Rechtsvertreters, dass dieser infolge Urlaubs vom 21. 12…
…Neuerungsverbot steht dem nicht entgegen (6 Ob 93/09h mwN). [6] 2. Das Revisionsrekursverfahren gegen die Zurückweisung des Rekurses ist zwar einseitig (RS0132250, RS0120614 [T2]; vgl auch RS0120860). Allerdings kann dem Gegner insbesondere dann eine Äußerungsmöglichkeit einzuräumen sein, wenn das Rechtsmittel zulässige Neuerungen enthält (1 Ob …
…das Rekursgericht nur über die prozessuale Frage der Rechtzeitigkeit des Rekurses entschieden hat; das Revisionsrekursverfahren gegen die Zurückweisung des Rekurses ist daher regelmäßig einseitig (RS0120614; RS0132250). 2. Zur Rechtzeitigkeit des Rekurses [14] 2.1. Nach § 17 Abs 3 ZustG gilt ein hinterlegtes Dokument an dem Tag als zugestellt…
…das Rekursgericht nur über die prozessuale Frage der Rechtzeitigkeit des Rekurses entschieden hat; das Revisionsrekursverfahren gegen die Zurückweisung des Rekurses ist daher regelmäßig einseitig (RS0120614; RS0132250). [8] 2. Weist das Gericht zweiter Instanz „im Rahmen des Rekursverfahrens“ den Rekurs gegen die erstinstanzliche Sachentscheidung wegen Verspätung zurück, ist (auch…
Rückverweise