RS0131847 – OGH Rechtssatz
§ 162 Abs 3 lit b erfasst auch Zeiten, in denen die Versicherte infolge eines durch das Verbot der Leistung von Überstunden gemäß § 8 MSchG bedingten Entfalls von (ansonsten geleisteter) Überstundenarbeit Einkommenseinbußen erlitten hat.
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