14R65/25v—OLG Wien Entscheidung
07. August 2025
…OLG Wien, 16 R 205/22t; [richtig:] LGZ Graz, 6 R 244/22d) wird nicht geteilt. Die in der Berufung zitierte Entscheidung 8 Ob 107/17v ist nicht einschlägig; dort war ein Geschäftsunfähiger Bereicherungsschuldner der Kreditvaluta und die Frage zu beurteilen, ob gesetzliche Verzugszinsen ab der Zuzählung der Kreditvaluta zustehen. Zinsen…