RS0131425 – OGH Rechtssatz
§ 23 Abs 3 ÜbG befreit die untergeordneten gemeinsam vorgehenden Rechtsträger von der Angebotspflicht. Die Angebotspflicht greift nicht ein, wenn keine ausreichenden Zurechnungsmomente hinsichtlich der Kontrollerlangung vorliegen.
…begegnen; er kann aber herangezogen werden, wenn kein unmittelbarer Beweis zur Verfügung steht und ist dann vom Richter frei zu würdigen (RS0114723; 6 Ob 22/17d; 7 Ob 301/00s). In Einzelnen ist dem Rechtsmittel zu entgegnen: Zunächst ist festzuhalten, dass die Sekretärin im Betriebsratsbüro nicht aussagte, eine Mitarbeiterin hätte ihr…
Rückverweise