Mangels Gefahrenzusammenhangs haftet der Halter nach § 1 EKHG nicht für Schäden, die sich aus einer nicht durch den Fahrbetrieb verursachten Selbstentzündung eines Kraftfahrzeugs ergeben.
Rückverweise
… 1 EKHG nicht für die Schäden, die sich aus der nicht durch den Fahrbetrieb verursachten Selbstentzündung ihres Kraftfahrzeugs ergeben haben (Punkt 2.2; vgl RS0131247). [22] 3.2 Anhaltspunkte für ein Verschulden der Erstbeklagten oder anderer nach § 2 Abs 2 KHVG mitversicherter Personen, für die die zweitbeklagte Partei…