RS0131211 – OGH Rechtssatz
Rückverweise
Den Kreditgeber trifft nach den Maßstäben eines sorgfältigen Vertreters seiner Branche nach § 7 Abs 1 VKrG zwar eine aktive Nachforschungspflicht, deren konkretes Ausmaß aber in jedem Fall von den konkreten Umständen des Einzelfalls abhängig ist.
…bereits darauf hingewiesen, dass die Warnpflicht des Kreditgebers nach Art 7 VKrG nicht darauf abzielt, den Verbraucher zu bevormunden ( 8 Ob 76/16h ; 6 Ob 80/21i ). Letztlich muss die Frage, wie ein Verbraucher sein frei verfügbares Einkommen verwendet, seiner eigenverantwortlichen Entscheidung im Rahmen seiner individuellen…