Ein auf § 44 Abs 1 ZaDiG infolge einer nicht autorisierten kontobezogenen Zahlung gestützter Anspruch ist auf einen Geldbetrag iSd § 3 Z 14 ZaDiG gerichtet. Die Aufrechnung mit einer ‑ ebenfalls auf einen Geldbetrag iSd § 3 Z 14 ZaDiG gerichteten ‑ Schadenersatzforderung nach § 44 Abs 2 ZaDiG scheitert somit nicht am Erfordernis der Gleichartigkeit.
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