RS0130516 – OGH Rechtssatz
Die Anrechnung der im Rahmen einer gescheiterten Diversion erbrachten Leistungen nach § 205 Abs 5 StPO ist Teil des Strafausspruchs des Urteils und nicht Gegenstand einer späteren Entscheidung.
…erbrachten gemeinnützigen Leistungen auf die verhängte Strafe anzurechnen sind und damit, welcher konkret verbleibende Strafrest einem allfälligen Vollzug unterliegt (dazu 12 Os 133/15y [mwN]). [5] Ein auf § 205 Abs 5 vierter und fünfter Satz StPO gestützter, den genannten Kriterien entsprechender Ausspruch über die Anrechnung erbrachter gemeinnütziger Leistungen…
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