RS0129865 – OGH Rechtssatz
Der Bestandnehmer hat kein Zinsminderungsrecht im Sinne des § 1096 Abs 1 zweiter Satz ABGB, wenn der Gebrauchsnutzen aus seinem Verschulden vereitelt wird oder er dafür nach den §§ 1111, 1313a ABGB einzustehen hat.