JudikaturOGH

RS0129712 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
06. Mai 2025

Ein Richter, der über den Anklageeinspruch (§ 213 Abs 2 StPO) und solcherart über die zur Anklageerhebung notwendige Verdachtslage entschieden hat, ist auch im Rechtsmittelverfahren ausgeschlossen.

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