§ 26a KBGG idF BGBl 2009/116 ist nicht verfassungswidrig, da gegen den Grundsatz, wonach die bei erstmaliger Antragstellung getroffene Entscheidung über die Kinderbetreuungsgeld-Variante den Antragsteller grundsätzlich bindet, keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen.
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