RS0129681 – OGH Rechtssatz
§ 26a KBGG idF BGBl 2009/116 ist nicht verfassungswidrig, da gegen den Grundsatz, wonach die bei erstmaliger Antragstellung getroffene Entscheidung über die Kinderbetreuungsgeld-Variante den Antragsteller grundsätzlich bindet, keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen.