6Rs25/25f—OLG Graz Entscheidung
11. Juni 2025
…keinesfalls in (allenfalls unrichtigen) rechtlichen Schlussfolgerungen bestehen, sondern vielmehr nur in einem Widerspruch von tatsächlichen Annahmen des Gerichts zum Akteninhalt (7 Ob 41/14a). Die vom Kläger als aktenwidrig kritisierte Feststellung ist durch den Akteninhalt gedeckt. Es trifft zwar zu, dass im zusammenfassenden Gutachten Dris. E* vom 29…