RS0129313 – OGH Rechtssatz
Das Betretungsverbot nach § 34 Abs 2 lit b ForstG dient nicht dazu, Jagdgäste bei Ausübung der Jagd von den ihnen (hier:) durch § 96 nö JagdG auferlegten Pflichten zu entbinden.
…§ 34 Abs 1 ForstG dem Waldeigentümer (nur) die Möglichkeit einräumt, zum Schutz Erholungssuchender befristete Betretungsverbote zu verhängen (10 Ob 55/13f Pkt 3.3.), war der Lenker des Klagsfahrzeugs zum Befahren der Sperrfläche befugt. Dass der Zweitbeklagte „blind“ rückwärts fuhr, war dem Lenker des…
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