JudikaturOGH

RS0129293 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. März 2025

Für die Frage des Schadenseintritts sind der wirkliche Geschehensablauf und der Erfolg in seiner konkreten Gestalt maßgeblich, während es nicht darauf ankommt, ob es bei Unterbleiben der Tat aus anderen Gründen zu einer Vermögenseinbuße gekommen wäre.

Rückverweise