Der Erwerber kann zwar das Kapital nicht mehr zurückverlangen, wenn die Fälligkeit inzwischen eingetreten ist, dann aber noch immer die bis zum Zeitpunkt der Fälligkeit aufgelaufenen Zinsen.
Rückverweise
…kann er bei nachträglichem Eintritt der Sicherung auch bloß die Zinsen nach § 14 BTVG fordern, auch wenn er am Kaufvertrag festhält (RIS Justiz RS0129152; Prader in Schwimann/Kodek , ABGB 4 § 14 BTVG Rz 4 mwN). 5.1. Nicht gefolgt werden kann auch dem weiteren Argument der Revision…
…dem BTVG vorgesehenen Sicherungen des Erwerbers vorliegen. Der Rückforderungsanspruch nach § 14 BTVG ist von einem Rücktritt des Erwerbers oder Bauträgers vom Bauträgervertrag unabhängig (RS0129152 [T1]). [9] 2.2 Unstrittig erfolgte keine Sicherung von der Klägerin auf die beiden ihr vom Beklagten genannten Konten überwiesenen Beträge. Der Beklagte argumentiert, „…
…“ besteht aber für den Zeitraum der nicht vorhandenen Sicherung fort ( Gartner in Illedits/Reich Rohrwig Wohnrecht 3 § 37 WEG Rz 5; RS0129152). Während der Rückforderungsanspruch selbst gemäß § 14 Abs 2 BTVG binnen drei Jahren verjährt, sieht das BTVG keine Verjährungsfrist für die (Straf )Zinsen…