JudikaturOGH

RS0128917 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. Mai 2013

Wird das Insolvenzverfahren nach § 123a IO (vormals § 166 KO) mangels kostendeckenden Vermögens aufgehoben, kann vom Insolvenzgericht kein Treuhänder zur Verfolgung einzelner Ansprüche (mit dem Ziel einer Nachtragsverteilung) bestellt werden.

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