RS0128917 – OGH Rechtssatz
Wird das Insolvenzverfahren nach § 123a IO (vormals § 166 KO) mangels kostendeckenden Vermögens aufgehoben, kann vom Insolvenzgericht kein Treuhänder zur Verfolgung einzelner Ansprüche (mit dem Ziel einer Nachtragsverteilung) bestellt werden.