RS0128771 – OGH Rechtssatz
Bei im Zeitpunkt der Kreditaufnahme gänzlich fehlender Rückzahlungsfähigkeit der Kreditnehmer, über die die Kreditgeberin getäuscht wird, tritt der Schaden bereits mit der Zuzählung der jeweiligen Darlehensvaluta ein, weil dieser von Anfang an jeweils nur eine wertlose, nicht realisierbare Forderung gegenübersteht.