8ObA55/21b—OGH Entscheidung
14. September 2021
…der Beklagten und Verfristung der Kündigung berufen, ihr Verhalten verstoße somit gegen das Verbot des „venire contra factum proprium“ (vgl zu diesem Missbrauchstatbestand: RS0128483), ist nicht nachvollziehbar. Vor allem erschließt sich nicht, durch welches Verhalten die Klägerin den Eindruck erweckt haben soll, die Rechtsunwirksamkeit bzw Verspätung der Kündigung nach…