JudikaturOGH

RS0128483 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
26. Juni 2024

Zur Frage, ob das Verhalten eines Berechtigten als gegen das Verbot des „venire contra factum proprium“ (widersprüchliches Verhalten) verstoßend und deshalb als rechtsmissbräuchlich zu beurteilen ist.

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