JudikaturOGH

RS0127765 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. Juni 2018

Eine Veranlagung iSd § 1 Abs 1 Z 3 KMG setzt eine gesellschafts- oder schuldrechtlich organisierte Risikogemeinschaft voraus, wobei es keinen Unterschied macht, ob diese rechtlich (etwa durch Beteiligung an einer Gesellschaft) oder bloß wirtschaftlich begründet ist.

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