JudikaturOGH

RS0127596 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. September 2025

Die aus § 11 AZG resultierende Verpflichtung des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer in einem bestimmten Ausmaß Ruhepausen zu gewähren, ist keine Grundlage für den Anspruch auf Zurverfügungstellung bestimmter Pauseneinrichtungen (wie Toiletten, Wasch‑, Sitz‑ und Essenszubereitungsgelegenheiten) durch den Arbeitgerber.

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