Der in Besetzungsverfahren ergehende Dreiervorschlag der Vollversammlung des Verwaltungsgerichtshofs (§ 10 Abs 2 Z 1 VwGG) ist ein „Erkenntnis“ iSd § 2 Abs 3 AHG, aus dem Amtshaftungsansprüche nicht abgeleitet werden können.
…von Entscheidung eines Höchstgerichts zu verstehen ist, in welcher verfahrensrechtlich vorgesehenen Weise auch immer sie gefällt wird (RS0077508 [T4]; 1 Ob 187/11y = RS0127986; RS0107173; RS0120512) ist bereits geklärt. [6] 5. Inwiefern die nach ihrem Vorbringen „aufgrund der Versetzung angefallenen Fahrtkosten“ durch die in der Revision…
…Höchstgericht zu verstehen ist, in welcher verfahrensrechtlich vorgesehenen Weise auch immer sie gefällt wird (RS0077508 [T4]; vgl RS0132058 und 1 Ob 187/11y = RS0127986; Schragel , AHG³ Rz 195 mwN). [10] Erkenntnis i Sd § 2 Abs 3 AHG ist damit nach Rechtsprechung und Lehre auch…
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