RS0127986 – OGH Rechtssatz
Der in Besetzungsverfahren ergehende Dreiervorschlag der Vollversammlung des Verwaltungsgerichtshofs (§ 10 Abs 2 Z 1 VwGG) ist ein „Erkenntnis“ iSd § 2 Abs 3 AHG, aus dem Amtshaftungsansprüche nicht abgeleitet werden können.