Der Begriff des geistigen Eigentums umfasst auch gewerbliche Schutzrechte. Dazu gehören Unternehmenskennzeichen jeder Art und somit auch der Handelsname (Firma) des Unternehmens. Anzuwenden ist das Recht des Staates, für den der Kläger den Schutz „beansprucht“.
Rückverweise