RS0126898 – OGH Rechtssatz
Verzeichnete ein Parteienvertreter unrichtige Kosten und wurden diese mangels Einwendungen des gegnerischen Anwalts vom Gericht nach § 54 Abs 1a ZPO ungeprüft zugesprochen, so kann von ihm nicht verlangt werden, dass er die eigene Partei dazu verhält, auf den materiell unrichtigen Kostenzuspruch zu verzichten.