JudikaturOGH

RS0126898 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
02. Mai 2011

Verzeichnete ein Parteienvertreter unrichtige Kosten und wurden diese mangels Einwendungen des gegnerischen Anwalts vom Gericht nach § 54 Abs 1a ZPO ungeprüft zugesprochen, so kann von ihm nicht verlangt werden, dass er die eigene Partei dazu verhält, auf den materiell unrichtigen Kostenzuspruch zu verzichten.

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