JudikaturOGH

RS0126539 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
16. März 2016

Der Gebührenanspruch ist ein öffentlich-rechtlicher Anspruch. Gegenüber dem Bund kann der Höhe nach nur ein Gebührenanspruch bestehen, auch wenn die mehreren Verfahrensparteien den Anspruch  in unterschiedlichem Ausmaß bekämpft haben.

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