Ein noch nicht mit Einstellungsbeschluss nach § 199 StPO beendetes "Diversionsverfahren" ändert an der den Konnexitätstatbestand des § 37 Abs 3 StPO bedingenden Anhängigkeit des Hauptverfahrens nichts.
…StPO bedingenden Anhängigkeit des Hauptverfahrens (vgl Oshidari , WK StPO § 37 Rz 7 zur zeitlichen Zäsur der Urteilsfällung erster Instanz) nichts (RIS Justiz RS0126517). Das Bezirksgericht Innsbruck, in dessen Zuständigkeit die frühere Straftat (6. März 2010) fällt, ist daher nach § 37 Abs 3 iVm…
…Stadium vorläufigen Rücktritts von der Verfolgung befinden (§ 37 Abs 3 iVm § 37 Abs 2 vierter Satz StPO; RIS-Justiz RS0126517 [T2]; dazu Oshidari , WK-StPO § 37 Rz 7/4). Liegen diese Voraussetzungen vor, ist die Verbindung zwingend (RIS-Justiz RS0128876; näher Oshidari…
…den Konnexitätstatbestand des § 37 Abs 3 StPO bedingenden Anhängigkeit des Hauptverfahrens ( Oshidari , WK StPO § 37 Rz 7; RIS-Justiz RS0126517; Fabrizy , StPO 11 § 37 Rz 4). Im vorliegenden Fall ist die Vorgangsweise des Landesgerichts jedoch der Sache nach als Verfahrensausscheidung anzusehen, sodass…
…wegen neuer Delinquenz {§ 205 Abs 2 Z 3 StPO} sowie unter Bezugnahme auf die zur früheren Rechtslage ergangene Rechtsprechung RIS Justiz RS0126517]) auszuschließen. Die bei der beabsichtigten gesetzlichen Klarstellung eingetretene planwidrige Lücke ist daher durch analoge Anwendung des § 37 Abs 2 letzter Satz StPO…
…vom 25. April 2014 übermittelte das Bezirksgericht Fünfhaus den Akt unter Hinweis auf „§ 38 StPO“ und „RIS Justiz RS0126517 (WK StPO § 37 Rz 7)“ zur Vorlage an das gemeinsam übergeordnete Gericht an das Bezirksgericht Landeck, welches die Vorlage an den…
…diversionellen) Verfahrenseinstellung – und (analog) auch bei einer Mitteilung nach § 200 Abs 4 StPO (14 Ns 32/15i = RIS Justiz RS0126517 [T2]) – wird die Zuständigkeit des Zusammenhangs von § 37 Abs 2 letzter Satz StPO jedoch solange ausgeschlossen, als dieser Zustand fortdauert (12…
…Instanz) wird dabei - worauf bereits das Bezirksgericht Purkersdorf zutreffend hingewiesen hat - durch ein noch nicht mit Einstellungsbeschluss beendetes „Diversionsverfahren“ nicht berührt (RIS-Justiz RS0126517; Fabrizy , StPO 11 § 37 Rz 4). Das Bezirksgericht Linz, in dessen Zuständigkeit die frühere Straftat (April 2007) fällt, ist daher - in Übereinstimmung mit…
…solange möglich ist, als im früheren Verfahren das Hauptverfahren noch anhängig ist ( Oshidari , WK StPO § 37 Rz 7; vgl auch RIS Justiz RS0126517).…
… 3 StPO bedingenden Anhängigkeit des Hauptverfahrens ungeachtet des - noch nicht mit Einstellungsbeschluss endgültig beendeten - „Diversionsverfahrens“ siehe RIS Justiz RS0126517; vgl aber künftig § 37 Abs 2 StPO idF BGBl I 2014/71). Am 15. November 2013 erklärte die…
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