JudikaturOGH

RS0126490 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. Juni 2018

Ein Ausgleichsanspruch nach § 364a ABGB kann auch dann bestehen, wenn Baumaschinen bei genehmigten oder ‑ im Fall einer bloßen Anzeigepflicht ‑ nicht untersagten Abbrucharbeiten angrenzende Bauwerke auf dem Nachbargrund beschädigen. Auf die Frage, ob die Arbeiten fachgerecht durchgeführt wurden, kommt es dabei nicht an.

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