RS0126270 – OGH Rechtssatz
Rückverweise
Eine Selbstbeschädigung anlässlich oder unmittelbar nach der Tat ist kein Milderungsgrund iSd § 34 Abs 1 Z 19 StGB.
…Vorliegen dieses besonderen Milderungsgrundes die Eigenverletzung durch die Tat voraus, weshalb der Milderungsgrund auf den hier zu behandelnden Fall keine Anwendung findet (11 Os 126/10d = RIS-Justiz RS0126270). Im Übrigen sind die Strafzumessungsgründe um den Erschwerungsgrund nach § 33 Abs 2 Z 6 StGB (unter Einsatz einer Waffe) zu ergänzen…