JudikaturOGH

RS0125893 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. Juni 2010

Stellt eine Staatsanwaltschaft ein Begehren auf Amtshilfe durch Übersendung eines Kartellakts im Rahmen des ihr obliegenden gesetzlichen Wirkungsbereichs (§ 2 Abs 1, § 3 Abs 1 StPO), hat das Kartellgericht diesem Ersuchen ohne Rücksicht auf die in § 39 Abs 2 KartG normierten besonderen Parteirechte zu entsprechen.

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