RS0125848 – OGH Rechtssatz
Eine von Teilen der Lehre befürwortete analoge Anwendung des § 7 KSchG auf Nicht‑Verbrauchergeschäfte ist jedenfalls bei vorsätzlicher Nichterfüllung oder ‑ wie hier ‑ Ausübung des Reurechts durch einen Unternehmer abzulehnen.