RS0125848 – OGH Rechtssatz
Eine von Teilen der Lehre befürwortete analoge Anwendung des § 7 KSchG auf Nicht‑Verbrauchergeschäfte ist jedenfalls bei vorsätzlicher Nichterfüllung oder ‑ wie hier ‑ Ausübung des Reurechts durch einen Unternehmer abzulehnen.
…somit bloß die Fälligkeit „geschuldeter Beträge“. Welche Beträge geschuldet werden, ergibt sich daraus nicht. Die Vereinbarung einer reugeldähnlichen (vgl 7 Ob 78/10m) VfE in Höhe einer wie immer zu berechnenden entgangenen „Marge“ bei vorzeitiger (insb einvernehmlicher) Vertragsauflösung lässt sich Z 25 AGB jedenfalls nicht…
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