RS0125739 – OGH Rechtssatz
Ist eine Partei mit ihrer Berufung und Revision zu rund 57 % durchgedrungen, so ist mit Kostenaufhebung vorzugehen.
…er dabei hauptsächlich sitzen könne. Arbeiten mit längerem Stehen oder Gehen wären ihm gar nicht bzw. nicht im größeren Ausmaß möglich. Zu 2 Ob 242/09s habe der Oberste Gerichtshof bei vergleichbaren Verletzungen ein Gesamtschmerzengeld von EUR 80.000,-- als angemessen betrachtet. 2. Das Schmerzengeld soll grundsätzlich eine einmalige Abfindung für Ungemach…
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