9ObA127/13m—OGH Entscheidung
19. Dezember 2013
…der bereits geschlossenen Verhandlung gelegenen Verfahrensmangels verneint, weil die Wiedereröffnung einer Verhandlung gemäß § 194 ZPO schon begrifflich keinen Verfahrensmangel darstellen kann (RIS Justiz RS0125622 = 2 Ob 108/09k). Nach ständiger Rechtsprechung können vermeintliche Mängel des erstinstanzlichen Verfahrens, die vom Berufungsgericht verneint wurden, im Revisionsverfahren nicht…