Gegenüber dem gesetzlichen Programm unrichtig ist die Rechtsbelehrung jedenfalls, insoweit sie fehlt, aus Sicht maßgerechter Laienrichter undeutlich oder in sich widersprechend ist (WK-StPO § 345 Rz 65).
…oder in sich widersprechend ist ( Ratz , WK StPO § 345 Rz 56 ff). Beurteilungsmaßstab ist dabei die Sicht maßgerechter Laienrichter (RIS Justiz RS0125362). [8] Indem die Rechtsbelehrung unter ausdrücklicher Bezugnahme auf die „hier relevanten strafbaren Handlungen“ bloß eine Darstellung der Rechtslage hinsichtlich „I./ des Verbrechens…
…einer Erklärung des Begriffs „White Power“ und dessen neonazistischer Ideologie aus Sicht maßgerechter Laienrichter die Rechtsbelehrung als Ganzes undeutlich sein soll (RIS Justiz RS0125362 [T1]), obwohl in dieser ein Bezug zu den Besonderheiten des Verfahrens in tatsächlicher Hinsicht, zum Sachverhalt und zu den Beweisergebnissen gar nicht herzustellen ist (RIS…
…sein und Missverständnisse darüber hervorrufen soll, dass der Vorsatz auch das Tatobjekt (Leichnam, Teile eines Leichnams, Asche eines Toten) zu umfassen hat (RIS Justiz RS0101021, RS0125362). Mit den Behauptungen, die Geschworenen hätten „bei Beantwortung der (…) beiden Hauptfragen die subjektive Tatseite völlig außer Acht gelassen“, und „die Begründungen…
…logischen Reihenfolge von Haupt- und Eventualfrage (RIS-Justiz RS0100928 [T1]) orientierenden und aus dem Empfängerhorizont eines maßgerechten Laienrichters klar und deutlich abgefassten Rechtsbelehrung (RIS-Justiz RS0125362; Ratz , WK-StPO § 345 Rz 53, 57 f), sondern stellt der Sache nach lediglich die Vermutung auf, die Geschworenen hätten das…
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