Vertragsstreit um Wasserschadenbeseitigung nach Hochwasser: Vertretungsbefugnis und Kostenvoranschlag im Fokus—OLG Wien Entscheidung
4R71/25b30. Oktober 2025
…diesbezüglichen rechtlichen Ausführungen des Erstgerichts kann verwiesen werden (§ 500a ZPO). Ergänzend dazu ist festzuhalten, dass eine Anscheinsvollmacht wie eine rechtsgeschäftlich erteilte Vollmacht wirkt (RS0124654), weshalb sich der Geschäftsherr das Verhalten des Handelnden so lange zurechnen lassen muss, wie der zugrunde liegende Rechtsschein der Bevollmächtigung besteht. Den Feststellungen folgend waren…