JudikaturOGH

RS0124355 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
13. November 2008

Bejaht ein Gericht seine sachliche Zuständigkeit mit der Begründung, die Parteien hätten eine entsprechende Zuständigkeitsvereinbarung im Sinn des §104 Abs 1 JN getroffen, so ist diese Entscheidung gemäß § 45 JN unanfechtbar.

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