Der Auftrag nach § 10 ZustG ist ein abgesondert anfechtbarer Beschluss.
…auch jener nach der Nachfolgebestimmung des § 98 ZPO mit abgesondertem Rechtsmittel angefochten werden kann (vgl 10 Ob 59/08m = RIS Justiz RS0124260; von der Rechtskraftfähigkeit ausgehend 1 Ob 218/11g; Gitschthaler in Rechberger , ZPO 4 § 87 Rz 10 und § 87…
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