Irrtümer über normative Tatbestandsmerkmale betreffen den Tatvorsatz und sind Gegenstand der Schuldfragen, nicht eigentlicher Zusatzfragen.
Rückverweise
…§ 3g Rz 10 ) . Ein Irrtum über diesen Begriff ist somit Tatbildirrtum und als solcher nicht Gegenstand einer Zusatzfrage (RIS-Justiz RS0088950 und RS0124171; Lässig , WK-StPO § 313 Rz 18). [6] Die Tatsachenrüge (Z 10a) ist mit dem Hinweis auf die Aussagen der Zeugen Hofrat…
…verneinten (vgl RIS Justiz RS0100567) – (Tatbild )Irrtum über die Bedeutung dieses Verhaltens in unzulässiger Weise zum Gegenstand einer Zusatzfrage zu machen (vgl RIS Justiz RS0124171, 15 Os 49/24f Rz 5). Einen Verbotsirrtum nach § 9 StGB spricht sie damit gar nicht an. [9] Die Instruktionsrüge…
… 3g Rz 10). Ein Irrtum über diesen Begriff ist somit ein Tatbildirrtum und als solcher nicht Gegenstand einer Zusatzfrage (RIS Justiz RS0088950 und RS0124171; Lässig , WK StPO § 313 Rz 18). [6] Mit dem Hinweis auf Auszüge aus einem Onlinelexikon (ON 25, Beilage I) und…
…§ 3g Rz 10). Ein Irrtum über diesen Begriff ist somit Tatbildirrtum und als solcher nicht Gegenstand einer Zusatzfrage (RIS Justiz RS0088950 und RS0124171; Lässig , WK StPO § 313 Rz 18). [6] Die Beschwerde behauptet einen Widerspruch des Wahrspruchs (Z 9), weil die dem Schuldspruch …
… 3g Rz 10). Ein Irrtum über diesen Begriff ist somit ein Tatbildirrtum und als solcher nicht Gegenstand einer Zusatzfrage (RIS Justiz RS0088950 und RS0124171; Lässig , WK StPO § 313 Rz 18). [6] Weshalb die Hauptfragen um die „Voraussetzung des vorsätzlichen Handelns“ und „betreffend den…