RS0124164 – OGH Rechtssatz
Das aus Gründen der Beweistauglichkeit geltende Verhüllungsverbot des § 162 StPO betrifft nur Zeugen, die Vorschrift des § 5 Abs 1 erster Satz StPO steht seiner Ausdehnung auf Angeklagte entgegen.
… Os 26/18t), und die Verbreitung der Ideologie und der propagandistischen Botschaften der Al-Qaida und der Mudschaheddin auf Websites (13 Os 83/08t) als tatbildliche Beteiligungshandlungen an einer terroristischen Vereinigung erachtet. Nach der auf der Berichterstattung des LSE B* zu ** (ON 2.3, ON 2.5) und der…
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