5Ob37/10t—OGH Entscheidung
27. Mai 2010
…AußStrG nunmehr die Vollstreckbarkeit, Verbindlichkeit der Feststellung oder Rechtsgestaltung erst mit Rechtskraft eines Beschlusses ein. Da der Genehmigungsbeschluss vom Betroffenen angefochten werden könne (RIS Justiz RS0123647), könne anhand des Genehmigungsvermerks nicht beurteilt werden, ob die Genehmigung iSd § 43 Abs 1 AußStrG rechtskräftig und verbindlich sei. Deshalb sei die…