JudikaturOGH

RS0124204 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. Juni 2020

Der Betroffene hat gegen eine nicht auf seinen Antrag ergangene Umbestellung seines Sachwalters ein Rekursrecht. Dabei kann er auch durch den bisherigen Sachwalter vertreten werden (vgl 1 Ob 182/05d - RS0006229 T18).

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