Der Betroffene hat gegen eine nicht auf seinen Antrag ergangene Umbestellung seines Sachwalters ein Rekursrecht. Dabei kann er auch durch den bisherigen Sachwalter vertreten werden (vgl 1 Ob 182/05d - RS0006229 T18).
…2. Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs, dass dem Betroffenen gegen eine nicht auf seinen Antrag hin ergangene Umbestellung seines Sachwalters ein Rekursrecht zusteht (RS0124204); dies gilt auch für das Übertragungsverfahren nach § 128 AußStrG idF des 2. Erwachsenenschutz-Gesetzes. Darüber hinaus entspricht es ständiger Rechtsprechung, dass dem…
…da die Enthebung und Bestellung eines anderen Erwachsenenvertreters erst mit Eintritt der Rechtskraft der Entscheidung wirksam wird – auch durch ihren bisherigen Erwachsenenvertreter vertreten werden (RS0124204 [T2]; RS0006229 [T17, T18, T23, T24]). [2] 2. Eine Übertragung der gerichtlichen Erwachsenenvertretung auf eine andere Person hat gemäß § 246 Abs …
…eine nicht auf seinen Antrag ergangene Umbestellung seines Sachwalters ein Rekursrecht zu, dabei kann der Betroffene auch durch den bisherigen Sachwalter vertreten werden (RIS Justiz RS0124204). Da die Enthebung des bisherigen und die Bestellung eines anderen Sachwalters erst mit Eintritt der Rechtskraft dieser Entscheidung wirksam wird, ist der nicht rechtskräftig enthobene…
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