RS0124204 – OGH Rechtssatz
Der Betroffene hat gegen eine nicht auf seinen Antrag ergangene Umbestellung seines Sachwalters ein Rekursrecht. Dabei kann er auch durch den bisherigen Sachwalter vertreten werden (vgl 1 Ob 182/05d - RS0006229 T18).
…2. Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs, dass dem Betroffenen gegen eine nicht auf seinen Antrag hin ergangene Umbestellung seines Sachwalters ein Rekursrecht zusteht (RS0124204); dies gilt auch für das Übertragungsverfahren nach § 128 AußStrG idF des 2. Erwachsenenschutz-Gesetzes. Darüber hinaus entspricht es ständiger Rechtsprechung, dass dem…
…eine nicht auf seinen Antrag ergangene Umbestellung seines Sachwalters ein Rekursrecht zu, dabei kann der Betroffene auch durch den bisherigen Sachwalter vertreten werden (RIS Justiz RS0124204). Da die Enthebung des bisherigen und die Bestellung eines anderen Sachwalters erst mit Eintritt der Rechtskraft dieser Entscheidung wirksam wird, ist der nicht rechtskräftig enthobene…
…hin ergangene Übertragung des gerichtlichen Erwachsenenvertreters („Umbestellung“) ein Rechtsmittelrecht zu. Die Rechtsprechung, wonach sie dabei auch durch ihren bisherigen Erwachsenenvertreter vertreten werden kann ( RS0124204 [T2]; RS0006229 [T17, T18, T23, T24]), beruht darauf, dass die Enthebung und Bestellung eines anderen Erwachsenenvertreters nach der Grundregel des § 43 Abs …
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