Geschwistern eines Getöteten kann bei entsprechender Intensität der Gefühlsbeziehung auch dann ein Trauerschmerzengeldanspruch zustehen, wenn keine Haushaltsgemeinschaft zwischen ihnen bestanden hat. Umso eher kann ein solcher Trauerschmerzengeldanspruch bestehen, wenn es zwischen Geschwistern eine Haushaltsgemeinschaft gegeben hat.
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