5Ob209/23f—OGH Entscheidung
30. Januar 2024
…Aktenvermerk dokumentiert. Dieser Vorgang ist jedoch keine Verweigerung einer förmlich aufgetragenen Verbesserung, die das Erstgericht (§ 67 AußStrG) oder den Obersten Gerichtshof (RS0120077 [T9]; RS0123439 [T3]) dazu berechtigte, das Rechtsmittel sofort als absolut unzulässig zurückzuweisen. [16] Liegt ein verbesserbarer Mangel vor, hat das Gericht für die V erbesserung „zu…