JudikaturOGH

RS0123266 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. September 2025

Die Auffassung, die Verpflichtung zur Zahlung jährlich gleichbleibender Sponsorbeiträge für einen Fußballverein als wiederkehrende Leistungen der dreijährigen Verjährungsfrist des § 1480 ABGB zu unterstellen, ist jedenfalls vertretbar.

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