12Os34/12k—OGH Entscheidung
26. Juni 2012
…369/11x 6, nicht Folge gab, erweist sich der Erneuerungsantrag ebenfalls als unzulässig: Mit Blick auf den subsidiären Charakter des Erneuerungsantrags gelangen (RIS Justiz RS0122737, RS0123350) in Bezug auf das Grundrecht auf Freiheit die Bestimmungen des GRBG zur Anwendung, das insoweit den Rechtszug an den Obersten Gerichtshof ausdrücklich regelt. Nach §…