12Os130/09y—OGH Entscheidung
26. November 2009
…ausgeführt, weil der Hinweis auf die Möglichkeit nur teilweise Bejahung von Fragen nicht Gegenstand der Rechtsbelehrung nach § 321 Abs 2 StPO ist (RIS-Justiz RS0123256). Überdies ergibt sich der vermisste Belehrungsinhalt unmissverständlich aus dem Hinweis, dass die Verwendung des Sessels als Waffe aus dem Spruch ausgeschieden (gestrichen) werden kann, im…