JudikaturOGH

RS0123154 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
05. Mai 2009

Zum Umfang der Sorgfaltspflicht des Architekten bei der Bauaufsicht existiert ausreichend höchstgerichtliche Judikatur (vgl RIS-Justiz RS0058803; RS0108535; RS0021552; RS0059522; RS0107245). Die Anwendung dieser Grundsätze auf einen bestimmten Fall ist eine Entscheidung des Einzelfalls.

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