RS0122482 – OGH Rechtssatz
Für die Amtslöschung nach §10 Abs2 FBG im Fall des Nichtbestehens der ausländischen Gesellschaft in ihrem Heimatstaat gilt §113 Abs2 GmbHG nicht. Dieser regelt seinem Wortlaut nach nur die Liquidation der inländischen Zweigniederlassung einer bestehenden ausländischen Gesellschaft.