4Ob23/20s—OGH Entscheidung
21. Februar 2020
…eigenen Namen gerichtlich geltend machen kann. 8.3 Nach österreichischem Verständnis betrifft die Aktivlegitimation den Grund des Anspruchs und ist daher eine Frage des materiellen Rechts (RS0122730; RS0107961). Das Argument, die Aktivlegitimation sei öffentlich rechtlicher Natur und daher jedenfalls nach österreichischem Recht zu beurteilen, begründet daher ebenfalls keine erhebliche Rechtsfrage. IX. …