Die Frage der Aktivlegitimation betrifft den Grund des Anspruches.
… 2002 aktiv legitimiert sind, kommt es bei der im jetzigen Verfahrensstadium ausschließlich vorzunehmenden Prüfung der Rechtswegzulässigkeit nicht an (vgl Punkt 4.1; RIS Justiz RS0122730). 2.8. Zusammenfassend handelt es sich bei den Mitwirkungsrechten des Betriebsratsvorsitzenden nach § 21 Abs 15 UG 2002 um bürgerlich-rechtliche Ansprüche von…
…eigenen Namen gerichtlich geltend machen kann. 8.3 Nach österreichischem Verständnis betrifft die Aktivlegitimation den Grund des Anspruchs und ist daher eine Frage des materiellen Rechts (RS0122730; RS0107961). Das Argument, die Aktivlegitimation sei öffentlich rechtlicher Natur und daher jedenfalls nach österreichischem Recht zu beurteilen, begründet daher ebenfalls keine erhebliche Rechtsfrage. IX. …
…Rechte des Arbeitnehmers bei Insolvenz, 339). Die Frage der Aktivlegitimation ist stets im Grundverfahren zu klären (2 Ob 268/06k mwN = RIS-Justiz RS0122730; Deixler Hübner in Fasching/Konecny 3 § 393 ZPO Rz 6), weshalb ein Zwischenurteil derzeit noch nicht erlassen werden kann. 12. Die…
Der Oberste Gerichtshof hat am 19. November 2025 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Mag. Lendl als Vorsitzenden, die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Dr. Michel Kwapinski und Dr. Sadoghi sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Mag. Riffel und Dr. Farkas in Gegenwart der …
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