JudikaturOGH

RS0122375 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
07. August 2007

Ein bei einer Auktion auf einer Internetplattform zustande gekommener Kaufvertrag ist kein Glücksvertrag, er ist daher gemäß § 934 ABGB wegen Verkürzung über die Hälfte anfechtbar.

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